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Rechtssicher in Social Media posten für Schülerfirmen

Eine Anwältin erklärt, wie Schülerfirmen Social Media sicher nutzen – mit Tipps zu Bildrechten, Musik, Marken und Werbung.

Social Media bietet Chancen, birgt aber rechtliche Fallstricke: Fachanwältin Wiebke Mecklenburg zeigt Schülerfirmen, worauf sie beim Posten achten müssen – von Bildrechten bis Werbung. Foto: Celien Graubaum

Social Media eröffnet Schülerfirmen große Chancen, aber auch rechtliche Risiken. Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Wiebke Mecklenburg aus Rostock weiß, wo die Stolperfallen liegen, und erklärt, worauf junge Unternehmerinnen und Unternehmer beim Posten besonders achten sollten: von Musik- und Bildrechten über Marken- und Wettbewerbsrecht bis hin zu transparenter Werbung.


Viele Jugendliche posten privat auf Instagram oder TikTok. Warum ist es ein großer Unterschied, wenn eine Schülerfirma dort Inhalte veröffentlicht?

Das ist tatsächlich ein entscheidender Unterschied. Sobald ich Inhalte nicht mehr rein privat teile – also keine Urlaubsbilder oder Videos mit Freundinnen und Freunden –, sondern ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Geschäftsidee öffentlich präsentiere, bewege ich mich im kommerziellen Bereich. Das gilt auch dann, wenn ich (noch) kein Geld verdiene. Maßgeblich ist, dass ich Aufmerksamkeit für mein Angebot schaffen möchte. In diesem Moment greifen andere rechtliche Regeln, etwa aus dem Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Diese müssen Schülerfirmen unbedingt beachten.


Welche rechtlichen Fehler passieren denn beim Posten auf Social Media am häufigsten?

Ein Klassiker: Es soll schnell etwas gepostet werden – ein Feiertagsgruß oder ein Stimmungsbild –, und man nimmt einfach ein schönes Foto aus dem Internet. Das wirkt harmlos, ist aber oft eine Urheberrechtsverletzung, wenn keine Lizenz vorliegt. Mein klarer Rat: lieber eigene Fotos und Grafiken nutzen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Ähnlich ist es bei Musik: Für Reels oder Stories werden gerne aktuelle Chart-Hits verwendet. Privat ist das meist kein Problem, aber bei kommerzieller Nutzung, also auch bei Schülerfirmen, ist das nicht erlaubt.


Worauf sollten Schülerfirmen außerdem achten?

Ein zentraler Punkt ist das Urheberrecht bei Bildern und Musik. Wer kein eigenes Material hat, sollte auf lizenzfreie Inhalte von Plattformen wie Pixabay oder Pexels zurückgreifen – und die Lizenzbedingungen genau lesen. Oft ist eine Urhebernennung Pflicht, sonst droht trotz Freigabe eine Abmahnung. Bei Musik gilt: Nur Songs aus der Commercial Music Library von TikTok oder Meta Sound Collection von Instagram verwenden.

Ein weiteres wichtiges Thema sind Persönlichkeitsrechte. Sind auf Fotos oder Videos andere Menschen zu sehen – insbesondere Minderjährige –, braucht man deren Einwilligung, bei Minderjährigen zusätzlich die Zustimmung der Eltern.

Beim Marken- und Wettbewerbsrecht gilt: Keine fremden Logos oder Markennamen nutzen, wenn Verwechslungsgefahr besteht oder ein falscher Eindruck entstehen könnte. Werbeaussagen müssen zudem wahr und belegbar sein. Wer zum Beispiel schreibt, ein Produkt sei „CO₂-neutral“, „nachhaltig“ oder „hilft gegen Kopfschmerzen“, muss das nachweisen können.


Was kann passieren, wenn Schülerfirmen gegen Urheber- oder Markenrechte verstoßen?

Im besten Fall meldet sich der/die Rechteinhaber/in direkt und bittet darum, das Material zu entfernen – dann lässt sich vieles unkompliziert lösen. Im schlimmsten Fall kommt eine Abmahnung über eine Kanzlei, und das kann teuer werden.

Oft werden neben den Anwaltskosten auch Schadensersatz oder Nachlizenzierungsgebühren fällig – also Geld dafür, dass das Werk ohne Erlaubnis genutzt wurde. Je nach Reichweite des Accounts können das mehrere tausend Euro sein. Ich kenne Fälle, in denen bis zu 10.000 Euro gefordert wurden, etwa weil ein Unternehmen Musik in einem Reel verwendet hat, ohne die Rechte dafür zu besitzen.


Was raten Sie den begleitenden Lehrkräften?

Lehrkräfte sollten das Thema „Recht im Netz“ unbedingt mitdenken. Je stärker sie in das Projekt eingebunden sind – etwa wenn sie Posts freigeben – desto eher können auch sie haftbar gemacht werden. Deshalb ist es wichtig, sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen und nicht zu glauben: „Das wird schon passen.“ Ein Basiswissen zu Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht gehört heute einfach dazu.
Grundsätzlich können auch Jugendliche ab etwa 15 oder 16 Jahren haften, wenn sie die rechtlichen Zusammenhänge verstehen und bewusst dagegen verstoßen. In der Praxis werden zwar häufig die Eltern in Anspruch genommen, weil sie zahlungsfähig sind; ausgeschlossen ist die Haftung der Jugendlichen aber nicht.


Weiterführende Infos zum Thema

•    https://www.ins-netz-gehen.de/jugendliche/social-media
•    https://www.klicksafe.de/news/vorsicht-beim-posten-von-bildern-und-videos

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