Unter 18 gründen: Chancen, Regeln und Orientierung
Immer mehr Jugendliche möchten eigene Ideen verwirklichen. Wer bereits während der Schulzeit gründet, braucht neben einer guten Geschäftsidee auch die passende rechtliche Unterstützung. Foto: Envato
Gründungen unter 18 Jahren sind ein ziemliches Nischenphänomen. Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn schätzt, dass jährlich zwischen 290 und 610 sogenannte Teenpreneurs in Deutschland tatsächlich ein eigenes Unternehmen gründen und selbst führen – die meisten von ihnen zwischen 15 und 17 Jahren. Viele starten parallel zur Schule, häufig mit kreativen oder digitalen Geschäftsideen, und nutzen ihre Selbstständigkeit vor allem als Lernfeld, nicht zur Existenzsicherung.
Dass unternehmerisches Denken kein Mindestalter kennt, zeigen junge Gründerinnen und Gründer immer wieder. So wie Dominik Schkalei, der mit gerade einmal 13 Jahren „Nudaim 3D“, ein 3D-Druck-Unternehmen, gründete:
„Ich wollte eigentlich schon immer mein eigenes Ding machen – irgendwas, was nicht jeder macht. Dann habe ich den 3D-Druck für mich entdeckt und war sofort fasziniert von den Möglichkeiten.“
Sein Beispiel zeigt: Alter ist keine Grenze, wenn die Idee stark und die Unterstützung da ist. Allerdings gibt es klare gesetzliche Regeln, die Minderjährige beachten müssen, bevor sie ein Unternehmen führen dürfen. Denn Personen unter 18 Jahren gelten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als beschränkt geschäftsfähig.
Worauf jugendliche Gründerinnen und Gründer achten sollten:
1. Ermächtigung der Eltern
- Bevor es losgeht, braucht es die Ermächtigung einer gesetzlichen Vertreterin oder eines gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern.
- Wichtig: Die Ermächtigung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erteilt werden.
- Sie kann später nur mit Zustimmung des Familiengerichts wieder zurückgenommen werden.
- Ohne diese Zustimmung ist eine Gründung nicht möglich.
2. Genehmigung durch das Familiengericht
Die Zustimmung der Eltern allein reicht nicht aus. Zusätzlich braucht es die Genehmigung des Familiengerichts. Erst dadurch wird die Ermächtigung wirksam.
Voraussetzungen:
- Schriftlicher Antrag (formlos möglich)
- Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters
- Anhörung der/s Minderjährigen und der Eltern
- Einschätzung, ob sie/er die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt
- Kindeswohl steht im Mittelpunkt
In der Praxis wird häufig eine Stellungnahme der Schule beigefügt, die beurteilt, ob die Selbstständigkeit mit den schulischen Leistungen vereinbar ist. Ziel ist es, die Jugendlichen vor finanziellen Risiken zu schützen.
3. Was bedeutet die Genehmigung konkret?
Mit der Genehmigung erhhalten minderjährige Gründerinnen und Gründer für ihr Gewerbe eine sogenannte partielle unbeschränkte Geschäftsfähigkeit.
Das heißt: Sie dürfen alle Verträge abschließen, die für ihr Unternehmen notwendig sind, wie beispielsweise:
- Mietverträge für Geschäftsräume
- Kauf von Equipment
- Kauf- und Werkverträge
- Arbeits- oder Dienstverträge
Aber Achtung: Ohne zusätzliche Genehmigung ist es nicht erlaubt,
- einen Kredit aufzunehmen oder
- eine Vollmacht für weitreichende Unternehmensentscheidungen zu erteilen (sogenannte Prokura).
Und: Um später ein weiteres Unternehmen zu gründen, braucht es in der Regel eine neue Genehmigung.
Und ganz wichtig: Jugendarbeitsschutz gilt trotzdem
Die Genehmigung des Familiengerichts nach § 112 BGB setzt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht außer Kraft. Das bedeutet:
- Unter 15 Jahren gelten Jugendliche rechtlich als Kinder und dürfen grundsätzlich nur sehr eingeschränkt arbeiten (z. B. im Rahmen sogenannter Taschengeldjobs).
- Die Arbeitszeit ist auf maximal zwei Stunden pro Tag begrenzt und nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Schule, Gesundheit und persönliche Entwicklung der Jugendlichen geschützt bleiben.
4. Welche Unternehmensformen sind möglich?
- Einzelunternehmen sind möglich.
- Ebenso eine GbR, wenn alle minderjährigen Gesellschafter jeweils die nötige Ermächtigung besitzen.
- Jugendliche dürfen jedoch keine Geschäftsführerinen oder Geschäftsführer einer GmbH sein.
- Sowohl erlaubnisfreie als auch erlaubnispflichtige Gewerbe sind grundsätzlich möglich – erforderliche Erlaubnisse müssen vorab beantragt werden.
Achtung: Plattformen und Zahlungsdienste prüfen
In der Praxis zeigen sich häufig Hürden bei Zahlungsdiensten und Online-Plattformen. Viele Anbieter wie PayPal, Klarna, eBay oder Amazon schließen die Nutzung durch Minderjährige in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich aus.
Wichtig: Auch eine Genehmigung nach § 112 BGB ändert daran in der Regel nichts.
Deshalb sollte vor der Gründung geprüft werden,
- ob das Geschäftsmodell für Minderjährige geeignet ist und
- welche Altersvorgaben und Nutzungsbedingungen für Zahlungsdienste, Verkaufsplattformen oder Geschäftskonten gelten.
5. Verantwortung und Haftung
Mit der Genehmigung tragen Jugendliche die volle Verantwortung für:
- Gewerbeanmeldung
- Steuererklärungen
- Mitgliedschaft in der Kammer
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Für alle Verbindlichkeiten haften Jugendliche grundsätzlich selbst.
6. Krankenversicherung – Bleibt die Familienversicherung bestehen?
Hier ist entscheidend: hauptberuflich oder nebenbei? Als Faustregel gilt:
- unter 20 Stunden pro Woche
- nicht als Haupteinnahmequelle
→ Dann bleibt die Familienversicherung bestehen.
Einkommensgrenze 2026
Für selbstständig tätige Minderjährige liegt die monatliche Einkommensgrenze bei 565 Euro (Stand 2026).
Wird diese Grenze überschritten, fallen eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Wichtig: Das Kindergeld zählt bei der Berechnung nicht mit.
Tipp: Vor der Gründung unbedingt mit der Krankenkasse sprechen – auch wegen möglicher rückwirkender Beitragsforderungen.
7. Kindergeld
Seit 2012 hat die Höhe des Einkommens keinen Einfluss mehr auf den Kindergeldanspruch.
Fazit für Lehrkräfte
Minderjährige Unternehmensgründungen sind möglich, unterliegen jedoch klaren rechtlichen Rahmenbedingungen. Lehrkräfte können ihre Schüler:innen gezielt unterstützen, indem sie:
- auf die Rolle der Eltern und des Familiengerichts hinweisen
- wichtige Ansprechpartner nennen
- die Jugendlichen ermutigen, Verantwortung und Organisationstalent zu entwickeln
- das Thema Selbstständigkeit in verschiedenen Projekten in den Unterricht einbinden.
Richtig begleitet kann die Selbstständigkeit im Jugendalter ein starkes Lernfeld und ein wertvoller Entwicklungsschritt sein. Das zeigt auch das Beispiel von Dominik, der mit U14 sein eigenes Unternehmen gegründet hat.
Nützliche Kontakte für die Beratung von Schülerinnen und Schüler:
- “Minderjähriger gründet Unternehmen: Zustimmung des Familiengerichts?", FAQ, Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- Leitfaden "Gründungen unter 18", Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Industrie- und Handelskammern (IHKs): Die regionalen IHKs bieten bundesweit Informationen und persönliche Beratung für gründungsinteressierte Jugendliche sowie Lehrkräfte an. Eine Übersicht der zuständigen IHKs findet sich unter: https://www.ihk.de
- "Gründungen von Minderjährigen - Verbreitung und Charakteristika", Institut für Mittelstandsforschung IfM Bonn
- "Gründen unter 18", JUGEND GRÜNDET Business Academy
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 106 ff. BGB zur beschränkten Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
- § 112 BGB zur Genehmigung des selbstständigen Betriebs eines Erwerbsgeschäfts durch Minderjährige mit Zustimmung des Familiengerichts